Unerwarteter Wetterumschwung und Extremwetterlagen

Bitte beachten Sie: „Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist.“ Quelle: Schulministerium NRW Grundsätzlich gilt also:

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